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          Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Für den Vertragsabschluss gelten die allgemeinen Regelungen des BGB. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
  • Übersendet der Gastgeber eine Reservierung an den Gast, kommt der Vertrag mit fristgerechter Annahme der Reservierung durch den Gast zustande. Sobald der Gast die Reservierung bestätigt hat, ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des vereinbarten Gesamtentgeltes fällig und auf das angegebene Konto des Gastgebers zu überweisen.
  • Das vollständige Gesamtentgelt für die NICHTRAUCHER-Ferienwohnung hat der Gast in jedem Fall spätestens 3 Wochen vor Beginn der Überlassung der Ferienwohnung auf das Konto des Gastgebers zu überweisen. Kommt der Vertragsabschluß erst in kürzerer Frist vor Beginn der Überlassung der Ferienwohnung zustande, so ist das Gesamtentgelt sofort zur Zahlung fällig.
  • Nimmt der Gast die vermietete Ferienwohnung nicht in Anspruch, so bleibt er trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Gesamtentgeltes verpflichtet. Der Gastgeber hat sich dabei allerdings ersparte Aufwendungen in Höhe von 5% anrechnen zu lassen. Der Gastgeber ist nach treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte die Ferienwohnung anderweitig vermietet werden können, stellt der Gastgeber dem Gast 50 € Abwicklungsgebühr in Rechnung, ggf. zuzüglich eines Schadensausgleichs in der Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis. Der Gastgeber empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.  Zahlscheine können  in jedem Reise- oder Versicherungsbüro angefordert werden.
  • Der Gastgeber weist darauf hin, dass in dem vereinbarten Entgelt nicht die ortsübliche Kurtaxe enthalten ist. Diese muss gesondert bei der Kurverwaltung entrichtet werden.
  • Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung nebst Mobiliar und Einrichtungsgegenständen schonend zu behandeln. Schäden an Gegenständen bzw. an der Ferienwohnung, die der Gast verursacht hat, sind von diesem zu ersetzen. Bei Bruch und Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zugrunde gelegt.
  • Etwaige Mängel an der Mietsache hat der Gast sofort dem Gastgeber anzuzeigen. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Gast zu tragen.
  • Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
  • Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.(keine Haustiere)
  • Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
  • Die Wohnung steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Bei der Anreise setzen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung. Bei Auszug wird die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter oder dessen Bevollmächtigten besenrein übergeben. Die Abreise muss bis 10.30 Uhr erfolgen.
  • Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Greifswald.
  • Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

 

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Thomas Skersies | info@usedom-ferienappartement.de